Fluggastrechte kurz erklärt
Wenn sie ein Flugticket gebucht haben, sind sie einen Vertrag mit der Fluggesellschaft eingegangen der besagt, dass diese sie nicht nur befördert, sondern auch ein Auge auf ihr Gepäck hat. Dafür haben sie schließlich bezahlt.
Flugverspätungen oder Gepäckverlust, kommen jedoch hin und wieder vor und in diesem Fall, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Im Rahmen Der EU Bedingungen stehen ihnen unter den gegebenen Bedingungen, folgende Möglichkeiten zur Verfügung.
Flugverspätung um mehr als drei Stunden
Bei Flügen in oder aus der EU greift prinzipiell die EU-Fluggastrechteverordnung. Dabei ist es natürlich Voraussetzung, dass der Flug in der EU gestartet ist oder mit einer europäischen Airline, innerhalb der EU landet.
Wenn das Flugzeug später als geplant startet, ist das immer ärgerlich. Um bei einer Flugverspätung Entschädidung zu verlangen, bedarf es einiger Grundvoraussetzungen. Das heißt ,sie bekommen gegebenen Falles nur Unterstützung im Rahmen von Verpflegung und Unterkunft. Nur bei längerem Aufenthalt ist ein Rücktritt vom Vertrag und die Erstattung des Ticketpreises vorgesehen. Dieser muss jedoch länger als 5 Stunden betragen.
Bezieht sich Verspätung auf nur mehr als zwei Stunden, steht ihnen eine Rundumverpflegung zu. Außerdem muss die Fluggesellschaft, für zwei kostenlose Telefongesprächen aufkommen.
Sieht die Verspätung eine Übernachtung vor Ort vor, müssen Sie sie den Preis für Ihr Hotel und den Transfer für den Hin und Rückweg zurückerstattet bekommen.
Sollte sich die Airline wider Erwarten quer stellen, steht es Ihnen zu, sich selbst um die Übernachtungsmöglichkeit und Ihre Verpflegung kümmern.
In diesem Fall müssen sie alle Belegen darüber aufheben. Die Airline ist verpflichtet, eine Rückerstattung zu leisten.
Rücktritt und Erstattung
Ganz vom Vertrag zurücktreten können Sie nur unter der Bedingung, dass die Verspätung länger als fünf Stunden dauert und noch kein Teiltransfer stattgefunden hat.
Unter diesen Umständen können sie den Kaufpreis des Tickets zurückverlangen und die Fluggesellschaft muss diesen zahlen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)