Strafe gegen Webcam Betreiber

2004-11-15 Trackback zu diesem Artikel: http://www.webcam-tour.de/trackback/1100545682

Wer mit seiner Webcam öffentliche Plätze Abfilmt, der steht mit einem Bein im Gefängniss. So ist es einem Dänischen Elektroinstallateur ergangen. Seine Webcam zeigte einen Platz samt angrenzender Straße auf der dänischen Insel Læsø.


Das Amtgericht Frederikshavn verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3000 Kronen (ca. 400 Euro). Obwohl er von der Polizei mehrfach aufgefordert wurde die Webcam Abzubauen weigerte er sich, und so wurde die Sache ans Gericht gebracht. Wo er dann zur Geldstrafe und dem Abbau der Webcam verurteilt wurde.
So oder ähnlich kann es auch Webcambetreibern in Deutschland ergehen, wenn die Webcam auf Irgend eine art und Weise die Identifizierung der Personen von der Webcam ermöglicht. Zum Beispiel anhand von Autokennzeichen. Zu finden in Paragraph 6b des Bundesdatenschutzgesetzes ( PDF von http://www.bfd.bund.de/information/BDSG.pdf ).
Bleibt noch zu erwähnen, das der Däne Berufung einlegen will und selber 29 andere Webcam-Betreiber Angezeigt hat, mit der Begründung er könne sich nicht mehr an die gezeigten Orte begeben ohne sich überwacht zu fühlen.

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